Reaktorunglück in Japan - Informationen und Dienstleistungen zum Strahlenschutz im MPA NRW

Aktuell

Informationen zur aktuellen Lage in Japan erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Rückkehrer

Zurückkehrende Geschäftsreisende und Touristen aus Japan sowie die Helfer des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes NRW haben die Möglichkeit sich beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) und weiteren ausgewiesenen Stellen auf radioaktive Strahlenbelastung untersuchen zu lassen. Bei der Untersuchung lassen sich mit dem Body Counter bestimmte, im Körper aufgenommene Stoffe, wie Cäsium-137 oder Jod-131 messen.

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)

Eine bundesweite Liste der Inkorporations-Messstellen finden Sie beim (BMU)

Waren/Lebensmittel

Waren und Lebensmittel aus Japan werden an den Grenzkontrollstationen vom NRW-Umweltministerium auf radioaktive Belastung hin überprüft.

Des Weiteren besteht im Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, Bereich Strahlenschutz/Dezernat 11 die Möglichkeit der Untersuchung von Waren und sonstigen Materialien.

  • Kontaminationsprüfung
    In einer Übersichtsmessung werden die Materialien auf erhöhte Radioaktivität geprüft.
  • Schnellmessung relevanter Nuklide
    In einer gammaspektrometrischen Messung wird auf die radioaktiven Stoffe Jod-131 und Cäsium-137 geprüft.
  • Nuklidspezifische Gamma-Radioaktivitätsmessung
    In einer gammaspektrometrischen Messung wird der Radioaktivitätsgehalt der Gammastrahler ermittelt.
  • Sondernuklidanalysen von Tritium oder Strontium
    In einer radiochemischen Analyse wird der Radioaktivitätsgehalt von Tritium, Strontium-89 oder Strontium-90 ermittelt.
  • Nuklidspezifische Alpha-Radioaktivitätsmessung
    In einer alphaspektrometrischen Messung wird der Radioaktivitätsgehalt von Uran- und Plutoniumisotopen ermittelt.

Weitere Informationen: Kontrolle von Waren und sonstigen Materialien auf erhöhte Radioaktivität

Reise nach Japan

Für Reisen nach Japan und Umgebung besteht vom Auswärtigen Amt eine Teilreisewarnung. Wer dennoch in Gebiete mit möglicherweise erhöhter Strahlenexposition reisen muss, sollte die Strahlenexposition kontrollieren.

  • Belastung durch Aufnahme von radioaktiven Stoffen in den Körper (interne Exposition) durch z. B. das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA)
  • Äußere Strahlung, d. h. Strahlenexposition durch Strahlung, die den Körper von außen durchdringt (Direktstrahlung) durch Personendosimeter des MPA NRW.

Weitere Informationen: Kontrolle der äußeren Strahlenexposition für Japan-Reisende

Empfehlung für Kontaminationswerte

Bei Flugreisen aus Japan hat das Bundesumweltministerium zur Radioaktivitätsmessung von Personen, Reisegepäck und Fracht Kontaminationswerte empfohlen. Die Empfehlung ist im Schiffsverkehr für Ladung und Besatzung analog anwendbar. Unterhalb des Eingreifwerts von 4 Bq/cm² sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen, die Kontamination ist radiologisch unbedenklich. Als Vorsorgemaßnahme ist die normale Hygiene ausreichend.