Neue Informationen zum Datenschutz (18.05.2018)

Mit dem zeitgleichen Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes am 25.05.2018 ergeben sich neue Pflichten und Rechte für Betroffene und Akteure im Umgang mit personenbezogenen Daten. Gerne möchten wir Ihnen hier die aktuellen Informationen zum Umgang mit entsprechenden Daten bei der Personendosimetrie geben.

Als Personendosis-Messstelle ist das MPA NRW auf gesetzlicher Grundlage verpflichtet, auch personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang findet keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der DSGVO statt, so dass eine vertragliche Regelung zwischen den dosimetrisch überwachten Betrieben und dem MPA NRW nicht erforderlich ist. Nähere Details finden Sie in unserer "Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung".

Die Personendosis-Messstelle ist vielmehr Verantwortlicher nach DSGVO für Umgang mit den personenbezogenen Daten, die auf Grundlage von Röntgen- und Strahlenschutzverordnung erhoben werden. In dieser Funktion stellen wir Ihnen in der "Datenschutzerklärung der Personendosis-Messstelle des MPA NRW" alle Informationen zum Umgang mit diesen Daten dar.

Weiterführende Informationen:

  • Erklärung zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Datenschutzerklärung der Personendosis-Messstelle
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