MPA NRW-Quality Label: Voraussetzungen für die Nutzung

Hersteller, die ein MPA NRW-Quality Labels einsetzen möchten, müssen eine der folgenden Bedingungen erfüllt haben:

  • Ihr Produkt hat die festgelegten Prüfanforderungen bestanden;
  • Ihr Produkt wurde zertifiziert – das heißt, die werkseigene Produktionskontrolle und die festgelegte Prüfung wurden bestanden und das Produkt wird regelmäßig vom MPA NRW überwacht;
  • das MPA NRW hat Ihr Qualitätsmanagementsystem zertifiziert.

Auch bei Bauprodukten, die nach nationalen und/oder europäischen Vorschriften geregelt sind, ist die Verwendung der Quality Labels möglich! Voraussetzung:

Die Erfüllung zusätzlicher Anforderungen wird nachgewiesen!

Das bedeutet, dass die Prüfung bzw. die Zertifizierung zusätzlicher Eigenschaften - die nicht in den für das Produkt zutreffenden Vorschriften festgelegt sind - erfolgt ist. Aber auch die Anwendung der vollständigen Verfahren der freiwilligen Zertifizierung - die über die rechtlichen Anforderungen hinausgehen - berechtigt zum Werben mit dem MPA NRW Quality Label.

Einzelheiten sind der „Zeichensatzung“ ab Seite 5 zu entnehmen.