hier: Aktuelle Maßnahmen im Sinne der Verordnung zum Schutze vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 24.11.2021 und des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 22.11.2021
Liebe Kunden, Geschäftspartner und Besucher,
neben den bisherigen Regelungen im Zuge der Corona-Pandemie, gilt ab dem 24.11.2021 angelehnt an die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz - für das MPA NRW in Dortmund sowie für das Brandprüfzentrum in Erwitte – die landesweite 3G-Regelung.
Alle Besucher des MPA NRW werden gebeten, vor Betreten des Betriebsgeländes an der Pforte einen 3G-Nachweis vorzuzeigen. Sofern kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden kann, ist das Betreten des Betriebsgeländes nicht gestattet.
Hier gilt die 3G-Regel:
Zutritt nur für geimpfte, genesene
oder negativ getestete Personen
(Schnelltest max. 24 Stunden,
PCR-Test max. 48 Stunden)
Die Unternehmensleitung des MPA NRW