Die Akkreditierungen und Anerkennungen des MPA NRW
Die Kompetenz des MPA NRW, die angebotenen Dienstleistungen zu erbringen, ist durch unabhängige Institutionen für Akkreditierung, Anerkennung und Notifizierung bestätigt. Für alle Tätigkeitsbereiche liegen Anerkennungen im gesetzlich geregelten Sektor beziehungsweise Akkreditierungen im gesetzlich nicht geregelten Sektor vor. In dem Bereich Bauproduktenrichtlinie ist das MPA NRW notifizierte Stelle.
Das MPA NRW ist Mitglied des VMPA - Verband der Materialprüfungsanstalten. Die Mitglieder sind anerkannt für ihre ausgewiesene Kompetenz und ständige Verbesserung ihrer Dienstleistungen. Die Erfüllung der VMPA-Kriterien insbesondere bezüglich Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie herausragende fachliche Kompetenzen werden durch eine Urkunde bestätigt.
Auch Umwelt- und Arbeitsschutz sind dem MPA NRW sehr wichtig. Diese werden daher bei regelmäßigen Audits sowie bei Schulungen ständig überprüft, verbessert und in einem Handbuch dokumentiert. Das Management-System wird zudem durch einen externen Management-Beauftragten für Abfall, Umwelt-, Immissionsschutz sowie auch für Arbeitssicherheit überwacht.
Für die Geschäftspartner des MPA NRW ergeben sich dadurch die folgenden Vorteile:
- Nachweis der Erfüllung von Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an ihre Produkte für den Fall der Produkthaftung
- Erfüllung von Auflagen des Gesetzgebers, ausschließlich akkreditierte Stellen mit Prüfungen, Überwachungen, Kalibrierungen oder Zertifizierungen zu beauftragen
- Stärkung der Marktposition ihrer Produkte durch Hinweis auf einen qualifizierten und anerkannten Partner bei der externen Qualitätsüberwachung
- International anerkannte Kalibrierzeugnisse zum Nachweis der messtechnischen Rückführung ihrer Mess- und Prüfgeräte
Akkreditierungen
Zertifizierungsstellen:
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D‐ZE‐11142‐01‐00
Inspektionssstelle:
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-11142-01-00
Laboratorien:
Die Laboratorien des MPA NRW sind nach verschiedenen Kategorien flexibel akkreditiert. Die zutreffende Kategorie entnehmen Sie bei Interesse bitte der jeweiligen Urkundenanlage. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zu den einzelnen Bereichen eine Liste der im Rahmen der flexiblen Akkreditierung angewendeten Regelwerke zur Verfügung. Fordern Sie diese bei Bedarf gerne unter qm@mpanrw.de an.
Strahlenschutz, Kalibrierung, Sicherheitsglas
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D‐PL‐11142‐01‐03
Anlage D‐K‐11142‐01‐01 zur Akkreditierungsurkunde D‐K‐11142‐01‐00
Anlage D‐K‐11142‐01‐02 zur Akkreditierungsurkunde D‐K‐11142‐01‐00
- Sicherheitsglas
Akkreditierungsurkunde D-PL-11142-01-04
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D‐PL‐11142‐01‐04
Akkreditierungsurkunde D-PL-11142-01-05
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D‐PL‐11142‐01‐05
Bausicherheit
Akkreditierungsurkunde D‐PL‐11142‐01‐01
Anlage zur Akkreditierungsurkunde D‐PL‐11142‐01‐01
gültig für die Bereiche:
- Mechanisch-technologische Prüfungen, metallische Bauprodukte
- Sanitärtechnik, Türen, Tore, Zubehör, Lagertechnik
- mineralische Bauprodukte, Bauchemie
- Wärmeschutz, organische Baustoffe, analytische Chemie
- Brandverhalten von Bauteilen
- Brandverhalten von Baustoffen
Anerkennungen
Bescheid vom DIBt über die Notifizierung nach BauPVO(EU) Nr. 305/2011
Bescheid über die Notifizierung Anlage 1
Bescheid über die Notifizierung Anlage 2
Bescheid vom DIBt über die Anerkennung nach BauO NRW
Anlagen zum Bescheid über die Anerkennung des MPA NRW als PÜZ-Stelle nach §25 Abs. 1 Satz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Anlage 1a Bauprodukte mit allg. bauaufsichtl. Zulassung entspr. Teil 1 des PÜZ-Verzeichnis
Anlage 1b Bauprodukte der VV TB NRW Kapitel C 2
Anlage 1c Bauprodukte der VV TB NRW Kapitel C 3
Anlage 1d Bauarten der VV TB NRW Kapitel C 4
Anlage 1f Prüfstelle für die Überwachung von Herstellern von Bauprodukten und Anwendern von Bauarten entspr. Teil 6 des PÜZ-Verzeichnis
Anlage 2 Zuordnung der Leitung und Ihrer Stellvertretung zu den Bauprodukten und Bauarten