Werben mit dem MPA NRW-Quality Label

 

1. Das  MPA NRW-Quality Label „geprüft“ beziehungsweise „zertifiziertes Produkt“

Mit dem MPA NRW-Quality Label können Kunden zeigen, dass z.B. Produkte vom MPA NRW geprüft oder zertifiziert wurden. Somit stellt es einen spürbaren Mehrwert dar. Es ersetzt kein gesetzlich vorgeschriebenes Konformitätszeichen, wie beispielsweise das CE- oder Ü-Zeichen. Es ist auch kein Zeichen, welches das Produkt für eine besondere Verwendung zulässt.

Da ein konkretes Produkt geprüft, beziehungsweise zertifiziert wurde, kann das Quality Label nur mit direktem Bezug zu dem geprüften, beziehungsweise zertifizierten Produkt eingesetzt werden,

  • auf dem Produkt
  • produktbezogen in Prospekten und Broschüren
  • produktbezogen im Internet
  • aber nicht ganz allgemein – zum Beispiel auf Geschäftsbriefen.

Das MPA NRW-Quality Label kann innerhalb der Gültigkeit des Prüfzeugnisses oder des Überwachungsvertrages, jedoch höchstens 5 Jahre verwendet werden. Nach diesem Zeitraum kann die Berechtigung, mit dem Quality Label zu werben, auf Antrag verlängert werden.

2. MPA NRW-Quality Label „Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System“

Da das Unternehmen insgesamt zertifiziert wurde, kann das Quality Label bei firmenbezogenem Werbematerial eingesetzt werden:

  • auf Geschäftsbriefen
  • in allgemeinem Werbematerial
  • im Internet
  • aber nicht auf Produkten oder deren Verpackung.

Dieses MPA NRW-Quality Label kann nur innerhalb der Gültigkeit des QM-Zertifikates höchstens 3 Jahre verwendet werden. Die Berechtigung, mit dem MPA NRW-Quality Label zu werben, kann mit der Re-Zertifizierung des QM-Systems verlängert werden.