Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß Artikel 2 Nr. 1 Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO); Stand 09.12.2022


Brexit News


Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß Artikel 2 Nr. 1 Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO); Stand 09.12.2022

Hier: Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025

Die britische Regierung hat am 09.12.2022 die Information veröffentlicht, dass die derzeitigen Vorschriften, die eine fortgesetzte Anerkennung des CE-Zeichens ermöglichen, in Kraft bleiben, bis ein Gesetz zur Beendigung der Anerkennung des CE-Zeichens erlassen wird. Die britische Regierung hat die Absicht, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien am 30. Juni 2025 zu beenden.

Neuer Stichtag für die Umstellung auf die UKCA Kennzeichnung ist somit nun Stand heute der 30. Juni 2025.