Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß Artikel 2 Nr. 1 Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO); Stand 09.12.2022
Hier: Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025
Die britische Regierung hat am 09.12.2022 die Information veröffentlicht, dass die derzeitigen Vorschriften, die eine fortgesetzte Anerkennung des CE-Zeichens ermöglichen, in Kraft bleiben, bis ein Gesetz zur Beendigung der Anerkennung des CE-Zeichens erlassen wird. Die britische Regierung hat die Absicht, die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien am 30. Juni 2025 zu beenden.
Neuer Stichtag für die Umstellung auf die UKCA Kennzeichnung ist somit nun Stand heute der 30. Juni 2025.
Folgen des Brexits für die Kennzeichnung von Bauprodukten gemäß Artikel 2 Nr. 1 Europäischer Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO); Stand 09.12.2022

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