Mehrwertsteuer Senkung - Änderung der Rechnungsstellung (25.06.2020)

Um die Mehrwertsteuer auf die von uns für Sie erbrachten Leistungen korrekt abbilden zu können, werden wir wie folgt vorgehen:

Alle Leistungen, die bis zum 30.06.2020 von uns erbracht wurden, werden auch im Juni 2020 abgerechnet – mit dem dann noch gültigen Steuersatz von 19%.

Alle Leistungen, die ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 erbracht werden, werden dann mit dem Steuersatz in Höhe von 16 % abgerechnet.

Für diejenigen unter Ihnen, die von uns halbjährliche Rechnungen bekommen, bedeutet dies, dass wir die üblichen Rechnungsintervalle zunächst am 30.06. und dann wieder am 31.12. unterbrechen müssen. Sie erhalten damit in diesem Jahr zwei zusätzliche Rechnungen. An den bekannten bisherigen Rechnungsterminen ändert sich nichts.

Für alle anderen - also monatliche Rechnungsstellung bzw. kalenderhalbjährliche Rechnungsstellung - hat diese Änderung keine Auswirkungen. Selbstverständlich wird in jeder Rechnung der jeweils angwandte Mehrwertsteuersatz ausgewiesen. Die Netto-Preise für Dienstleistungen der Personendosis-Messstelle ändern sich zum Halbjahreswechsel nicht.

Aktuelle Seiten Unterseiten