Informationen zu neuen Überwachungsdaten ab 2019

Die SSR-Nummer und weitere Daten sind mit dem neuen Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben. Hier stellen wir Informationen zu den erforderlichen Änderungen bereit. Aktuelle Statusinformationen und weitere Informationen zum Download finden Sie immer an dieser Stelle. Sie erreichen diese Seite schnell über den Kurzlink: www.dosimetrie.de/s5

Registrierungscode ist nicht mehr gültig?

Falls der Ihnen zugesandte Registrierungscode nicht mehr gültig ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns: portalsupport[at]dosimetrie.de. Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Ihre MPA-Betriebsnummer (Format xxxxx x)
  • Ihren alten Registrierungscode (Format XXX-XXX-XXX-XXX)

Auf Basis dieser Angaben können wir Ihnen unkompliziert einen neuen Code zukommen lassen.

 

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Download und Häufige Fragen zum Online-Portal

  • Kurzanleitung Online-Portal (PDF) (09.02.2023)
    In dieser zweiseitigen Anleitungen finden Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Betriebs- und Mitarbeiterdaten zu vervollständigen.
     

 

Folgende Schritte

Sobald die Daten bei der Messstelle vollständig sind, können diese mit den künftigen Ergebnismeldungen an das Strahlenschutzregister (SSR) beim BfS gemeldet werden. In der Übergangsphase ist sichergestellt, dass noch nicht umgestellte Datenstätze weiterhin nach dem alten Verfahren gemeldet werden. Es wird also keine Dosismeldung unterbleiben und die Grenzwertüberwachung durch das SSR ist jederzeit sicher gestellt.

Im nächsten Schritt wird es dann auch möglich sein, über das Portal die Zuordnungen zu ändern und auch die weiteren Datenfelder (Nicht-Pflichtdaten) zu bearbeiten.

 

Stand: 28.10.2020