Zubehör: So wichtig wie Türen und Tore

Neben Türen und Toren prüft das MPA NRW auch deren Zubehör. Dazu gehören Schlösser, Beschläge und Schließmittel. Geprüft wird das einzelne Produkt und/oder das komplette System, also verbunden mit der Tür. An das Zubehör stellen die Regelwerke dieselben Anforderungen wie auch an die Türen und Tore. Das Material muss einen genau definierten Zeitraum einem Brand standhalten und über einen längeren, ebenfalls genau definierten Zeitraum sicher funktionieren.

Im Einzelnen werden im MPA NRW geprüft:

Verschlüsse

Verschlüsse (Schlösser und Beschläge) für Türen in Rettungswegen ermöglichen im Notfall die gesicherte Flucht auch bei verschlossenen oder verriegelten Türen. Zu den Verschlüssen gehören

  • Notausgangsverschluss, Panikschloss, Fluchttürschloss (Technische Regel DIN EN 179)
  • Paniktürverschluss, Panikstangengriff, Stangengriff, Crossbar, Pushbar (Technische Regel DIN EN 1125)
  • Feuerschutzschloss, Feuertürschloss, Rohrrahmenschloss, Mehrpunktverriegelung, Schloss, Einsteckschloss, Sicherheitsschloss (Technische Regeln DIN 18250, DIN 18251, DIN EN 12209)

Bänder

Bänder (Fitschen) tragen die Drehflügeltür und sorgen dafür, dass sich die Tür leicht dreht und nicht über den Boden schleift (Technische Regel DIN EN 1935).

Drücker

Drücker (Klinken) sind in der Regel das einzige Teil, das von einer Tür in die Hand genommen wird. Es ist somit mitentscheidend für die Qualitätsanmutung der gesamten Tür. Schutzbeschläge sollen Einbrecher abschrecken und Einbrüche erschweren. Zu den Drückern gehören Feuerschutzdrücker, Türdrücker, Klinken und Sicherheitsgarnituren (Technische Regeln DIN 18273, DIN 18257 und DIN EN 1906).

Schließmittel

Nur geschlossene Türen können bei Feuer schützen oder die Ausbreitung von Rauch behindern. Feuer- und Rauchschutztüren müssen dauerhaft selbstschließend sein. Zu den Schließmitteln gehören Feststellvorrichtungen, die die Türen geöffnet halten und im Fall eines Brandes für das Schließen sorgen (Technische Regel DIN EN 1155). Schließfolgeregelungen sorgen bei zweiflügeligen Türen für das folgerichtige Schließen der Türflügel (Technische Regel DIN EN 1158). Türschließer schließen Türen nach dem Öffnen kontrolliert (Technische Regeln DIN EN 1154, DIN 18263-1 und DIN 18263-4). Federbänder schließen Türen nach dem Öffnen unkontrolliert (Technische Regeln DIN 18272, DIN 18262, prEN 15887).