Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse

Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) öffentlich bekannt zu machen. Hierfür gelten die allgemeinen rechtlichen Anforderungen an öffentliche Bekanntgaben im Sinne von § 41 VwVfG.

Vom MPA NRW erstellte allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden beim Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau veröffentlicht.