Überwachung von Schwangeren (30.12.08)

Nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung gelten für die Überwachung von beruflich strahlenexponierten Schwangeren zusätzlich zur amtlichen Dosimetrie folgende Regelungen:

  1. Der besondere Grenzwert zum Schutz des ungeborenen Kindes von 1 mSv vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu ihrem Ende.
  2. Die Strahlenexposition muss zusätzlich wöchentlich ermittelt werden, um diesen Grenzwert sicher einzuhalten.


Für diesen Messzweck können sowohl geeichte betriebliche Dosimeter als auch amtliche Dosimeter (Film-, Glas- oder TLD-Dosimeter) eingesetzt werden. Als betriebliche Dosimeter werden in der Regel direkt anzeigende, elektronische Dosimeter (EPD) verwendet. Die sofortige Verfügbarkeit des Dosiswertes und die Möglichkeit auch akustische Warnschwellen für eine erhöhte Sicherheit zu nutzen sind Vorzüge des elektronischen Dosimeters für diesen Zweck. Daher stellt die Messstelle für diesen Zweck das elektronische Dosimeter Thermo Mk 2 leihweise zur Verfügung.

Achtung: Bei Anwendung von gepulster Strahlung (Röntgengeräte, Beschleuniger) ist die Verwendung von direkt anzeigenden elektronischen Dosimetern nur sehr eingeschränkt möglich. Bitte beachten Sie dazu unsere gesonderten Hinweise oder das Merkblatt „Eingeschränkter Anwendungsbereich elektronischer Dosimeter“. Bei gepulster Strahlung sollte eine Schwangerenüberwachung mit EPD daher nur bei ausschließlichem Einsatz im Überwachungsbereich erfolgen.

Filmdosimeter als Alternative zur Überwachung mit EPD
Falls eine Schwangere im Kontrollbereich mit gepulster Strahlung eingesetzt wird, kann die wöchentliche Überwachung auch mit Filmdosimetern durchgeführt werden. In diesem Fall bieten wir einen besonderen Service zur zeitnahen Ergebnisermittlung an. Sie erhalten dann zusätzliche Filme und eine entsprechend gekennzeichnete Kassette für die wöchentliche Messung. Dazu bekommen Sie spezielle Rücksendeumschläge, die eine beschleunigte Verarbeitung in der Messstelle sicher stellen. Eine Rücksendung als Einschreiben - wie bei einer Eilauswertung sonst notwendig - erübrigt sich dann. Die Filme werden sofort nach Posteingang ausgewertet und das Ergebnis als Fax oder per E-Mail zugesandt. Dieser Service kostet pro Monat zusätzlich 35,00 EUR.

Weitere Informationen:

© MPA NRW, 08.01.2009