Informationen zur SSR-Nummern und neuen Daten (30.11.2018)

Mit dem Strahlenschutzgesetz werden neue bzw. geänderte Daten für die Überwachung vorgeschrieben. Besonders die SSR-Nummer als eindeutige Identifikationsnummer für beruflich strahlenexponierte Personen muss nach der neuen Gesetzgebung verwendet werden. Aber auch weiter neue Angaben sind künftig erforderlich, damit eine amtliche Dosimetrie durchgeführt werden kann.

Im ersten Halbjahr 2019 besteht eine Übergangsfrist, die für die Vervollständigung der Daten zur Verfügung steht. Als Kunde des MPA NRW werden Sie alle Datenübermittlungen über ein neues Portal durchführen können.

  • Erste Informationen dazu finden Sie in dieserKurzübersicht.
  • Weitere Auskünfte und Antworten auf häufige Fragen werden wir an dieser Stelle laufend ergänzen.
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